Krieg! Was bedeutet das für Deine Bankguthaben?
zum Original-Video:https://youtu.be/GHKeZs2ZN3Q
Vor April 2021 galt folgendes: Banken änderten ihre AGB´s und Preise, und wenn Du nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprochen hast, galt das als Zustimmung,
Dies änderte sich nach April 2021 aufgrund eines BGH Urteils, welches diese Vorgehensweise als unzulässig erklärte.
Jetzt gilt, daß Du innerhalb einer bestimmten Frist zustimmen mußt (und zwar auch dem Kleingedruckten, was wir wahrscheinlich alle NICHT lesen!)
Wir berichteten in vergangenen Depeschen ausführlich über mögliche Konsequenzen, wenn Du dies nicht tust.
Wir persönlich haben einige Konten bei einer VR Bank, die noch nicht einmal vor Ort ist.
Die Handhabung ist unkompliziert. Wenn ich ein Problem habe und dort anrufe, habe ich echte Mitarbeiter in der Leitung, die mir helfen. Das sind meine Kriterien für die Auswahl einer guten Bank.
Aber natürlich mache ich mir nichts vor - es ist immer noch eine Bank.
Natürlich beobachte auch ich wie sich die Preise für Kontoführung, für jede einzelne Online Überweisung und die VR Card jedes Jahr erhöhen.
Ralf machte mich letzte Woche auf ein Thema aufmerksam, welches uns alle angehen könnte und möglicherweise wird:
Die Haftung der Bank in Kriegszeiten.
Er meinte, ich solle einmal recherchieren.
Daraufhin erinnerte ich mich, daß ich vor drei Wochen einen dicken DIN A4 Umschlag meiner VR Bank erhalten hatte - natürlich mit geänderten AGB´s!
Wie wahrscheinlich viele von Euch, habe ich den aber erst einmal wieder weggelegt.
Heute dachte ich, bevor ich zu dem Thema recherchiere, schaue ich doch erst einmal, was meine Bank dazu zu sagen hat.
Natürlich habe ich auch das obligatorische Anschreiben, welches besagt bis zum 01.09. den AGB´s zuzustimmen, erhalten.
Positiv für die Bank: Sie verzichtet auf bedrohliche Sätze wie ?Sollten Sie nicht zustimmen, müßten wir unsere Geschäftsbeziehung überdenken.? (Wir berichteten über ein solches Bankgebaren)
Zurück zum Thema:
Ich fand tatsächlich folgenden Passus in den AGB?s:
3. Haftung der Bank; Mitverschulden des Kunden, Absatz (3) Störung des Betriebes:
Dort steht:
Zitat aus den AGB´s
?Die Bank haftet nicht für Schulden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (zum Beispiel Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung von hoher Hand im In-oder Ausland) eintreten.?
Wir fragen vor dem Hintergrund der aktuellen Lage in Deutschland und weltweit:
Bedeutet das, daß die Banken schon längst aus ihrer Haftung `raus sind?!
Unser Tipp:
Interesse an diesem speziellen Film-Ausschnitt? Mail schreiben dann schicken wir einen speziellen Link!
Wahr ist, was geschrieben steht!
Susanne Köpcke